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Abgasmessung


Ein ganz wichtiger Schritt zur Luftreinhaltung wird im Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz festgeschrieben, das die Überprüfung von Feuerstätten regelt.

Die Abgasmessung gibt objektiv Auskunft über den Zustand Ihrer Feuerstätte, ob diese energie- und  kostensparend bzw. umweltschonend eingestellt ist.

Gut gewartete Feuerstätten können bis zu 10% weniger Energie verbrauchen und produzieren auch weniger Schadstoffe. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch den Benutzern der Feuerstätten Geld erspart.

Mit dieser Überprüfung sind befugte Messorgane (u. a. ihr Rauchfangkehrer) betraut worden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in einem Befund festzuhalten, der  auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.

Es sind alle Feuerstätten (ausgenommen Raumheizer, Gasherde…) z.B. Durchlauferhitzer, Heiz- und Kombithermen… zu überprüfen.

Die Mengen der chemischen Bestandteile des Abgases werden bestimmt (CO, CO2, NOx, Abgasverlust). Diese dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.

Im Abgasrohr wird eine Messöffnung hergestellt. Ein Teil des Abgases wird in ein elektronisches Messgerät gesaugt und analysiert. Die Messwerte werden schriftlich in einem Befund (Messprotokoll) festgehalten und das Prüforgan nimmt die Beurteilung vor. Die Messöffnung wird anschließend wieder betriebssicher verschlossen.

Sie erhalten nach der Abgasmessung einen Prüfbefund und bei einem positiven Ergebnis eine Prüfplakette, die am Gerät angebracht wird. Bei Überschreitung eines der Grenzwerte ist ein Fachunternehmen mit der Behebung des eventuellen Mangels zu beauftragen. (ACHTUNG: Die Abgasmessung gibt nur Auskunft über den aktuellen Zustand Ihrer Feuerstätte und ersetzt nicht die jährlich empfohlene Wartung und Reinigung Ihrer Feuerstätte durch ein Fachunternehmen!)

Das Vorhandensein einer gültigen Prüfplakette wird von Ihrem Rauchfangkehrer im Zuge der jährlichen Hauptkehrung bzw. Hauptüberprüfung überprüft.

Nur Firmen, die vom Magistrat der Stadt Wien eine Prüfnummer erhalten haben und deren Prüforgane die entsprechende Prüfungen und Weiterbildungen absolviert haben.

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